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INSPIRE Durchführungsbestimmung Überwachung (Monitoring) & Berichterstattung (Reporting)
Allgemeine Informationen
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet über den Aufbau und Betrieb ihrer Geodateninfrastruktur und den Stand der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie zu berichten. Hierfür werden jedes Jahr Kennzahlen zu den Infrastrukturelementen und -inhalten wie Geodatensätzen, Netzdiensten und den sie beschreibenden Metadaten erhoben, ausgewertet und veröffentlicht (Monitoring). Seit dem 15.05.2010 werden die Ergebnisse des Monitoring jährlich an die Europäische Kommission übermittelt und veröffentlicht. Außerdem wird seit dem 15.05.2010 alle drei Jahre ein Bericht an die Europäische Kommission über den aktuellen Stand der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in den Mitgliedstaaten übermittelt und veröffentlicht (Reporting).
Umsetzung
Monitoring
INSPIRE Monitoring-DE 2009
INSPIRE Monitoring-DE 2010
Reporting
Durchführungsbestimmung und aktuelle Guidance-Dokumente
Die Durchführungsbestimmungen hinsichtlich Überwachung und Berichterstattung (Monitoring und Reporting) sind im Amtsblatt der EU am 11.06.2009 als Entscheidung veröffentlicht worden und traten am 05.06.2009 in Kraft. Die Entscheidung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und regelt, was umgesetzt werden muss.
Die deutschen Kommentare zum Entwurf der Durchführungsbestimmungen zum Monitoring & Reporting finden Sie im Review-Archiv.
Für die konkrete technische Umsetzung der Durchführungsbestimmungen sind vor allem die begleitenden "Technical Guidance"-Dokumente (technische Umsetzungsanleitungen) relevant. Sie zeigen auf, wie die Durchführungsbestimmungen umgesetzt werden können.
Nähere Informationen zur Durchführung des INSPIRE-Monitoring in Deutschland finden Sie hier …
(letzte Aktualisierung, 08.03.2011)

